Einbrecher verwüstet Arztpraxis – Krankentagegeld-Versicherung reichte nicht

Nachdem der Täter mit einem Feuerlöscher die gläserne Zugangstüre einschlug, zerstörte er einen Großteil des Inventars der Praxis nahe dem Esco-Park in Coburg. Außerdem wütete er im Labor, in der Küche und im Lager der Praxis. Er entleerte auch den Inhalt zweier Feuerlöscher und verursachte mit dem Löschpulver einen großen Schaden im Innenbereich.* Die Praxis blieb für einige Zeit geschlossen und durch den Umsatzausfall stieg der Schaden. Bei einem Praxisstillstand verlassen sich die meisten Ärzte auf ihre Krankentagegeld-Versicherung – aber der Praxisinhaber war ja nicht krank.

Krankentagegeld-Versicherung reicht nicht

Der materielle Schaden der Tat wurde auf 35.000 Euro geschätzt. Allerdings muss eine derartig verwüstete Praxis mehrere Tage geschlossen bleiben. Der Praxisinhaber hat also einen doppelten Schaden, neben den Geräten und der Inneneinrichtung auch einen hohen Umsatzausfall. Diesen zahlt nur eine Praxis-Unterbrechungs-Versicherung, die allerdings nur wenige Ärzte abschließen. „In Deutschland glauben die meisten Ärzte, dass mit der Krankentagegeld-Versicherung das Auslangen gefunden werden kann. Aber es gibt neben Krankheit und Unfälle auch andere Ereignisse, die zur vorübergehenden Schließung der Praxis führen können. Oft sind diese Ereignisse nicht versichert. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass auch ein Krankentagegeld nur einen Bruchteil des Ausfalls deckt.“ Der Experte für Praxisausfälle, Thomas Cerny, hat hunderte Schadensfälle bearbeitet und weiß, wovon er spricht.

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Quelle: http://www.infranken.de/regional/coburg/Mann-verwuestet-Praxis-in-Coburg-voellig-Tatverdaechtiger-gefasst;art214,2631084
Symbolfoto: pixabax – lost-places-1798639_1920 MichaelGaida CC0