Praxis-Unterbrechung/-Stillstand

Ärzte werden auch krank, sie können durch einen Unfall ausfallen oder die Praxis ist plötzlich durch z.B. äußere Einflüsse nicht mehr benutzbar. Dann bleibt das Einkommen aus, aber die Kosten laufen weiter. Miete, Kredit- und Leasingraten, Versicherungsbeiträge, Betriebskosten aber auch Private Aufwendungen für zum Beispiel das Studium der Kinder sind zu begleichen – nur ohne Umsätze wird das zu einen Problem.

Die meisten Ärzte sind überhaupt nicht oder ungenügend auf derartige Ereignisse vorbereitet.

Im Minimum sollte eine P.U.V. Folgendes bieten:

  • freie Wahl in der Kosten- und Gewinnabsicherung
  • Kündigungsverzicht des Versicherers nach dem Leistungsfall
  • Leistung bei psychischen Erkrankungen
  • fixe pauschale Entschädigung bei Praxisstillstand
  • Leistung bei Bestellung eines Vertreters
  • kein automatisches Ende des Versicherungsschutzes mit 65 oder 68
  • lange Vertragsdauer

Was kostet eine Absicherung des Praxisausfalls:

Beispiel Facharzt: Tarifvariante PLUS, 51 Jahre, Leistung EUR 9.000 pro Monat ab dem 29. Tag, Monats-Beitrag EUR 133,45

Beispiel Psychotherapeutin: Tarifvariante PLUS, 40 Jahre, Leistung EUR 3.000 pro Monat ab dem 15. Tag, Monats-Beitrag EUR 42,45

Beispiel Physiotherapeut: Tarifvariante PLUS, 47 Jahre, Leistung EUR 4.000 pro Monat ab dem 22. Tag, Monats-Beitrag EUR 68,60

Ihr besonderes Highlight: Die Leistung beginnt ab dem 1. Tag nach einem 48-stündigen Krankenhausaufenthalt.