Praxis-Unterbrechungs-Versicherung oder Krankentagegeld?

Die weit verbreitete Krankentagegeld-Versicherung deckt in der Regel 80 Prozent des Praxisgewinns als Maximalleistung ab. Aber Achtung, die Praxiskosten sind nicht gedeckt. Wie aber sollen die Kosten für Miete, Personal, Geräte- und Fahrzeugleasing und Anderes bezahlt werden? Deshalb ist eine vollständige Nettoeinkommens-Absicherung sinnvoll und hier kommt die Praxis-Unterbrechungs-Versicherung ins Spiel. Mit unserem Anfrageformular wissen Sie bald mehr >> hier klicken >>

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